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Unfall- und Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall benötigen Sie ein neutrales Schadengutachten. Dieses sorgt für Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung.

Sie haben ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Egal, ob es um die Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, einen möglichen Restwert oder das Feststellen eines Totalschadens geht.

Die Begutachtung durch einen Kfz-Gutachter ist im Zusammenhang mit einem Unfall unerlässlich, um die Schadenshöhe zu ermitteln.

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